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IWM GmbH - AGB
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1. Allgemeines

1.1 Wir verkaufen und vermieten zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.

1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Fall der Anerkennung gelten sie nur für das jeweilige Geschäft, für das sie getroffen sind. 

2. Angebote

Angebote sind freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht für uns erst, nachdem wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben.

3. Preise

3.1 Unsere Preise sind in Euro berechnet und verstehen sich ab Werk und ausschließlich Verpackung, zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit wir nach der Verpackungsordnung vom 12.06.1991 verpflichtet sind, die zum Transport verwendeten Verpackungen zurückzunehmen, nehmen wir diese bei kostenfreier Anlieferung zurück.

3.3 Die Rücknahme vonunbrauchbaren Wirtschaftsgütern ist in unserer Preisgestaltung nicht enthalten. Soweit wir aufgrund von gesetzlichen, insbesondere den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen verpflichtet sind, die gelieferten Geräte nach Gebrauch zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der entsprechenden Gegenstände

4. Lieferung/Liefertermin/Verzug

4.1 Die Frist für Lieferung und Leistung beginnt am Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so gilt die Frist als angemessen verlängert.

4.2 Die Frist gilt als eingehalten: bei Lieferung und/oder Aufstellung, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

4.3 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände z.B. bei Materialbeschaffungsproblemen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen dadurch behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

4.4 Rücktritt

Wird außer im Falle der Nr. 4.3 ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt uns eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Wird die Lieferungsfrist bis zum Ablauf Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Teillieferung

Wir sind in einem dem Besteller zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Weist der Besteller nach, das die Teillieferung ihm wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nicht geltend gemacht werden.

4.6 Bei Bestellungen auf Abruf gewähren wir eine Frist von 2 Monaten. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, die Ware in Rechnung zu stelle oder die Bestellung zu stornieren

5. Gefahrübergang ab Lager Grünstadt

Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller über. Beschädigte oder nicht komplette Rücklieferungsgüter werden berechnet, wobei der Wiederbeschaffungswert in Anrechnung gelangt. Eine Diebstahl- oder Beschädigungsversicherung ist von IWM GmbH nicht abgeschlossen

6. Versand

6.1 Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird dieser nach besten Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt.

7. Aufstellung und Montage

7.1 Vor Beginn der Aufstellung oder den Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-. Wasserleitung oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

7.2 Alle erforderlichen Vorarbeiten müssen so weit fortgeschritten sein, das wir sofort nach Ankunft mit der Montage beginnen können und diese ohne Unterbrechung durchführen können.

7.3 Wir haften nicht für Arbeiten unseres Personals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, wenn die Arbeiten nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Lieferung und Aufstellung oder Montage stehen oder soweit solche Arbeiten vom Besteller ohne Abstimmung

mit uns veranlasst worden sind.

8. Haftung

8.1 Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in einer Woche

8.2 Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug geleistet werden.

9.2 Das gilt auch für Teillieferung. Skontovereinbarungen bleiben unberührt. Bei Überschreitungen dieser Zahlungsfrist sind wir berechtigt, nach Inverzugsetzung durch Mahnung, Zinsen in Höhe der banküblichen Überziehungszinsen einzusetzen.

9.3 Solange der Besteller mit Zahlungen im Verzug ist, behalten wir uns unbeschadet der Geltendmachung weitere Ansprüche vor, die Erfüllung weiterer Lieferverpflichtungen und Serviceleistungen aus der Geschäftsverbindung aufzuschieben.

9.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen unsererseits aufzurechnen oder Zahlungen zurück zu halten. Es sei denn, seine Vorderung ist unumstritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 An sämtlichen von uns gelieferten Gütern behalten wir uns das Eigentum bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) auch solche mit uns verbundenen Unternehmen vor (Vorbehaltsware).

10.2 Über die von uns bezogenen Erzeugnisse darf der Besteller, soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Forderungen aus Weiterverkauf oder Weitervermietung ist unzulässig. Der Besteller ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe dritter Personen, insbesondere eine Zwangsvollstreckung auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gütern unverzüglich mitzuteilen und im Falle einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig in unserem Namen beim Vollstreckungsgläubiger Widerspruch einzulegen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Grünstadt.

11.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, Juristische Personen und Unternehmen ist nach unserer Wahl unser Hauptsitz.

11.3 Die Bezeichnung zwischen beiden Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD. Die Anwendung des UNÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (KaufU) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

12. Verbindlichkeit des Vertrags

12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Bürocontainer

Bürocontainer oder auch Aufenthaltscontainer bieten einen vollisolierten Innenraum mit CE-Außenanschluss. Neben eingebauten Fenstern verfügen sie über integrierte Steckdosen und Heizungen.

Sanitärcontainer

Sanitärcontainer sind ideal für Veranstaltungen im Freien. Aufgrund der perfekten Aufteilung können bis zu acht Personen gleichzeitig im Container Platz finden.

Werkstattcontainer

Werkstatt- oder Lagercontainer besitzen über eine sehr stabile Ganzstahlkonstruktion und können übereinander gestapelt werden. Außerdem besitzen Sie 2-flüglige Türen.

Modulbauten

Raum, den Sie für kurzfristigen Personaleinsatz benötigen. Unsere Modulbauten bieten den perfekten Unternehmensersatz. 

Kontakt

IWM GmbH

Industrie-Werkzeug +
Container Mietservice

Karl-Henschel-Straße 2
D-67269 Grünstadt

Tel.: + 49 63 59 - 91 92 16
Mobil: +49 171 - 7 73 08 20

info@iwm-container.de

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